Selbstfürsorge für Selbstständige - Teil II
Kreishaus Landkreis Goslar (Raum 0102) (Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar)
03. und 10.11., 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Übernimm Verantwortung auch für dich! Denn du bist der Motor deines Unternehmens!
In der Selbstständigkeit trägst du eine besondere Verantwortung für deine Gesundheit und dein eigenes Wohlbefinden: Du entscheidest selbst, wann genug gearbeitet ist, wie Pausen gestaltet werden und wo deine persönlichen Grenzen liegen.
In diesem Workshop lernst du, deine eigenen Bedürfnisse bewusster wahrzunehmen und Verantwortung für deine Selbstfürsorge zu übernehmen. Themen sind u. a. erholsame Pausen, der Umgang mit Belastung sowie der bewusste Aufbau von Ausgleich und Unterstützung.
Ziel ist es, Überlastung vorzubeugen, damit du langfristig leistungsfähig, kreativ und handlungsfähig bleibst.
Eine Veranstaltung der

Kompetenzbereich: Selbstmanagement
Credits für Innovationszertifikat: 20 (nur bei Teilnahme an beiden Terminen)
Der Workshop besteht aus zwei Modulen, sodass die Teilnehmenden die Impulse im Alltag erproben und nachhaltig in ihre persönliche Arbeitsweise integrieren können.
Dieser zweitägige Workshop findet am 03. und 10. November, jeweils von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr, statt. Die Anmeldung gilt für beide Termine! Hier geht es zur Anmeldung »
Referentin:
Lena Katharina Haspel ist Fachkraft für Stressmanagement, Coachin, Erwachsenenbildnerin und hat einen Abschluss in Kultur- und Sozialanthropologie.
Teilnahmegebühren:
Unsere Veranstaltungen sind für die folgenden Gruppen kostenfrei:
- Gründungsinteressierte Privatpersonen
- Gründer:innen und ihre Mitarbeitenden (max. 5 Jahre nach Gründung)
- Studierende, Doktorand:innen oder Mitarbeitende der TU Clausthal
- Mitarbeitende eines Unternehmens (private Teilnahme)
Kostenpflichtig ist die Teilnahme für Mitarbeitende von Unternehmen, die diese Veranstaltung als Fortbildungsmaßnahme nutzt. Für diese Veranstaltung werden nach einer Teilnahme 295 Euro netto insgesamt für beide Tage in Rechnung gestellt. Mit der Anmeldung wird die Gebührenordnung akzeptiert.
