Gründung im Handwerk – Meisterpflicht oder nicht?

„Ich bin angestellter Installateur und Heizungsbauer und möchte mich selbstständig machen. Jetzt habe ich gehört, dass ich das als Geselle nicht einfach so darf. Stimmt das?“ - eine Fragestellung, die uns in der Gründungsberatung desöfteren begegnet. Zu Recht, denn die Meisterpflicht gibt klare Regeln für Gründungen im Handwerk vor.

Was ist die Meisterpflicht?

Sie ist in der Handwerksordnung (HwO) definiert und besagt, dass bestimmte Handwerke und Dienstleistungen nur von Personen ausgeführt werden dürfen, die einen Meisterbrief besitzen. Dieser wird nach erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung verliehen. Ein Standard, der bereits siet vielen Jahrzhenten in Deutschland gilt.

Welche Handwerke und Dienstleistungen fallen unter die Meisterpflicht?

Einige Beispiele:

  • Maurer und Betonbauer
  • Zimmerer, Dachdecker
  • Maler und Lackierer
  • Gerüstbauer
  • Schornsteinfeger
  • Metallbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Zweiradmechaniker
  • Kälteanlagenbauer,
  • Informationstechniker
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Klempner, Installateur und Heizungsbauer
  • Tischler
  • Bäcker und Konditoren
  • Fleischer
  • Augenoptiker und Hörakustiker
  • Zahntechniker
  • Friseure
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Eine vollständige Liste ist in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) nachzulesen.

Kann ich mich ohne eigenen Meisterbrief selbstständig machen?

Auch als GründerIn ohne Meisterbrief gibt es Möglichkeiten, sich in einem Handwerksberuf selbstständig zu machen. Du kannst zum Beispiel jemanden mit Meistertitel als Betriebsleiter einstellen. Wenn du Altgeselle bist und mindestens sechs Jahre in deinem gewerk tätig warst, davon mindestens vier in leitender Position, gibt es eine Sonderregelung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem eine Ausnahmebewilligung seitens der Handwerkskammer erfolgen. Auch wenn du EU-Ausländer, kannst du eine Ausübungsberechtigung erhalten. Und: Es gibt auch zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnlichem Gewerbe. Die vollständige Liste ist in der Anlage B der HwO zu finden.

zur Handwerksordnung (Gesetze im Internet) »

Übrigens: Die NBank unterstützt deine Meisterausbildung finanziell mit der Meisterprämie.

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